Schulungen und Belehrungen

 

Jährlich grüßt das Murmeltier

Man lernt nie aus – das gilt besonders für Arbeitnehmer*innen. Gerade bei einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich sind spezielle Bescheinigungen gefragt, etwa über eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Wir führen diese vom Gesundheitsamt anerkannten Unterweisungen für Sie durch – zeitnah und kostengünstig.

Jährlich grüßt das Murmeltier: Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen ausreichend zu speziellen Themengebieten zu schulen, von Jahr zu Jahr neu zu unterweisen und dies zu dokumentieren. Das gilt bei Neueinstellungen, vor Aufnahme spezieller Tätigkeiten, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei Einführungen neuer Technologien.

Diese Unterweisungen übernehmen wir gern für Sie – branchenspezifisch und individuell auf die Gefährdungen in Ihrem Betrieb zugeschnitten (etwa nach § 12 BiostoffV oder §14 GefahrstoffV).